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Samstag, 2. April 2016

Hintergrund der Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung /// mal ne ketzerische Frage: warum stellen wir nicht einen Gegenantrag und lösen Günther (OSA / Treuhand Ltd) als gemeinsamen Vertreter ab und machen Mantay (MSW) den Treuhänder auch zum gemeinsamen vertreter.....das sollte doch durch schlanke Organisation zu Kosteneinsparung und schnelleren Ergebnissen führen.....ich habe ja knapp 30% an dern Penell-Betrugsanleihe würde aber eine solche Frage gerne breiter mit euch abstützen....Kontakte unter 0151 461 9 56 56 0der rolfjkoch@web.de.....gerne können wir auch ein Treffen organisieren.....

A.      Hintergrund der Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung

Die Forderungen der Anleihegläubiger aus der Anleihe sind gemäß § 8 der Anleihebedingungen besichert. Die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin wurde gem. § 9 Ziffer 9.1 der Anleihebedingungen als Treuhänder für diese Sicherheiten bestellt. Dazu hat die Emittentin mit der MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft einen Treuhandvertrag (der „Treuhandvertrag“) geschlossen.
Mittlerweile ist bekannt, dass verschiedene Anleihegläubiger Schadensersatzansprüche gegen den Treuhänder gerichtlich geltend machen.
Vor diesem Hintergrund sind dem gemeinsamen Vertreter Einberufungsverlangen nach § 9 Abs. 1 S. 2 SchVG von Anleihegläubigern, deren Schuldverschreibungen 5% des ausstehenden Schuldverschreibungen erreichen, zugegangen und der gemeinsame Vertreter wurde aufgefordert, zum Zwecke der Beschlussfassung über den Austausch des Sicherheitentreuhänders eine Gläubigerversammlung einzuberufen.
Der gemeinsame Vertreter schlägt vor, als neuen Treuhänder, die One Square Trustee Ltd. Zweigniederlassung München, Theatinerstr. 36, 80333 München zu bestellen, deren Expertise in der Erbringung von Treuhanddienstleistungen liegt. Als Teil der One Square Gruppe, der auch der gemeinsame Vertreter angehört, verfügt sie über fachlich qualifizierte Mitarbeiter, die mit dem maßgeblichen Sachverhalt bereits vertraut sind. Des Weiteren ist ein enger Austausch mit dem gemeinsamen Vertreter sichergestellt, so dass ein Handeln im alleinigen Interesse der Anleihegläubiger sichergestellt ist.
Die betreffende Beschlussfassung wird gemäß § 14 Ziffer 14.2 der Anleihebedingungen nach Maßgabe der Bestimmungen von § 18 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) (das „SchVG“) als Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt.

B. Beschlussgegenstände

Der gemeinsame Vertreter schlägt vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

1.1         Beschlussfassung über den Austausch der MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft als Treuhänder durch die One Square Trustee Ltd. Zweigniederlassung München und deren Vergütung sowie die diesbezügliche Änderung der Anleihebedingungen

Die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin wird als Treuhänder abberufen. Neuer Treuhänder wird die One Square Trustee Ltd. Zweigniederlassung München, Theatinerstr. 36, 80333 München.

Ziffer 9.1 Bestellung wird wie folgt neu gefasst:
„Die One Square Trustee Ltd. Zweigniederlassung München, Theatinerstr. 36, 80333 München wird als neuer Sicherheitentreuhänder (der „Treuhänder“) bestellt. Die One Square Trustee Ltd. Zweigniederlassung München, Theatinerstr. 36, 80333 München haftet nur für eigene Pflichtverletzungen, nicht für die des alten Sicherheitentreuhänders MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin, ab dem Zeitpunkt der Bestellung. Für den Zeitraum vor Bestellung haftet der alte Sicherheitentreuhänder, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin.“
Ziffer 9.5 Vergütung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Treuhänder erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von EUR 350,00 pro aufgewendeter Stunde. Die Vergütung ist auf einen jährlichen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 50.000,00 begrenzt. Die Vergütung wird allein aus den Erlösen der Sicherheiten beglichen. Sofern diese den Vergütungsanspruch nicht oder nicht vollständig decken sollten, steht dem neuen Treuhänder kein Vergütungsanspruch gegen die Emittentin oder die Anleihegläubiger zu.“

1.2         Ermächtigung der Emittentin und des gemeinsamen Vertreters

Die Emittentin und der gemeinsame Vertreter werden ermächtigt, alle Maßnahmen zu veranlassen, die zur Umsetzung der vorgenannten Beschlüsse erforderlich sind. Die Herausgabe der Sicherheiten durch die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin an die One Square Trustee Ltd. Zweigniederlassung München, Theatinerstr. 36, 80333 München zu verlangen, obliegt dem Treuhänder.


1.3         Vollziehung

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